Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ermis Apartments GbR
(im folgenden: „der Anbieter“):
§ 1 Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform, wobei § 540 Abs. 1 S. 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.
§ 2 Vertragspartner, Buchung/Buchungsbestätigung, Verjährung
(1) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast.
(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes (Buchungserklärung) durch den Anbieter zustande. Der Gast ist an eine von ihm entweder über die Website des Anbieters (www.ermis-apartments.de), per E-Mail oder telefonisch abgegebene Buchungserklärung, die der Anbieter noch nicht angenommen hat, 14 Kalendertage nach Abgabe der Erklärung gebunden. Der Anbieter ist berechtigt, die Buchung innerhalb dieser Frist durch eine in Textform übersandte Buchungsbestätigung anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, zu dem dem Gast die Annahmeerklärung des Anbieters zugeht. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte bleibt hiervon unberührt.
(3) Alle Ansprüche gegen den Anbieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen.
§ 3 Leistungen, Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Wohnungen bereitzustellen und die sonstigen vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich dabei aus der Buchung des Gastes und der Buchungsbestätigung des Anbieters, wobei die Ferienwohnung nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden dar. Wünscht der Gast nach Vertragsschluss weitere Leistungen, so sind diese gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Dasselbe gilt für eine Nutzung der Ferienwohnung durch mehr Personen als vereinbart. Will der Gast nach Vertragsschluss die Anzahl der gebuchten Wohnungen, die Leistung des Anbieters und/oder die Aufenthaltsdauer verringern, so kann der Anbieter seine Zustimmung von einer Erhöhung des Preises für die Wohnung und/oder unsere sonstige Leistung abhängig machen.
(2) Der Gast hat das Beherbergungsentgelt und die für die weiteren von ihm in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise zu entrichten. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen, die der Anbieter für Dritte erbracht hat, die jedoch der Gast veranlaßt hat.
(3) Die Gesamtsumme ist sofort nach der Buchungsbestätigung auf das Konto des Anbieters zu überweisen. Jegliche Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Gast. Der Anbieter akzeptiert Zahlungen per Paypal, Kreditkarten (VISA, Mastercard, American Express), SEPA-Lastschrift, Giropay und Alipay. Der Gast willigt in die Speicherung der Kreditkartendaten und eine Deckungsanfrage ein. Barzahlungen müssen gesondert vereinbart werden.
(4) Geht die Zahlung gemäß Abs. 3 nicht innerhalb von fünf Werktagen nach der Buchungsbestätigung beim Anbieter ein, so gerät der Gast in Verzug. Der Anbieter ist dann berechtigt, die geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen, wobei ihm der Nachweis eines höheren Schadens offensteht. Für die erste Mahnung nach Verzugseintritt steht dem Anbieter eine Verwaltungspauschale von EUR 5,00 und für jede weitere Mahnung jeweils in Höhe von EUR 10,00 zu.
§ 4 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Ferienwohnung
(1) Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Wohnung, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Die gebuchte Wohnung steht dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
(3) Die Schlüsselübergabe erfolgt über eine Schlüsselbox, welche am Haus des Anbieters zu finden ist. Die Anleitung zum Self-Check-in wird dem Gast mindestens einen Tag vor der vereinbarten Anreise per E-Mail, per WhatsApp oder per SMS zugeschickt.
(4) Am vereinbarten Abreisetag ist die Wohnung dem Anbieter spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Geschirr, Besteck, Gläser u.ä. sind zuvor zu reinigen und einzuräumen. Danach kann der Anbieter aufgrund der verspäteten Räumung der Wohnung für deren vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
§ 5 Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Anbieters (no Show)
(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag ist, unbeachtlich eines etwaigen Widerrufsrechts nach den Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte, nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag nachstehend ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn der Anbieter der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
(2) Der Gast kann bis 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zu diesem Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Anbieter ausübt.
(3) Ist ein vertragliches Rücktrittsrecht bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts-, Widerrufsrecht oder Kündigungsrecht oder ist ein solches Recht durch Fristablauf bereits erloschen und stimmt der Anbieter einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Anbieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistungen. Der Anbieter hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Wird die Ferienwohnung nicht anderweitig vermietet, so kann der Anbieter den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
§ 6 Rücktritt des Anbieters
(1) Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Wohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet.
(2) Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Anbieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(3) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Wohnungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- der Anbieter von Umständen Kenntnis erlangen, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluß wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb die Zahlungsansprüche des Anbieters gefährdet erscheinen;
- der Gast einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozeßordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird;
- eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung oder vertragszweckwidrige Nutzung (vgl. § 1 Abs. 2) oder eine Nutzung durch nicht in der Buchung aufgeführte Personen (vgl. § 3 Abs. 1 S. 2) vorliegt;
- eine Störung des Hausfriedens durch den Gast vorliegt.
(4) Der berechtigte Rücktritt des Anbieters begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
§ 7 Haftung des Anbieters
(1) Der Anbieter haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet er für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Anbieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels Anbieters die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesem Paragraphen nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen haftet der Anbieter dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Anbieter.
(3) Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Anbieters abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Anbieter nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze 1 und 2.
§ 8 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
(1) Der Anbieter unterhält einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
(2) Der Anbieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Anbieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Anbieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
(3) Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Anbieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
(4) Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung. § 7 bleibt unberührt.
(5) Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten und/oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; dabei wird der Gast darauf hingewiesen, daß der Download im Rahmen eines Peer-to-Peer-Netzwerkes aus technischen Gründen regelmäßig automatisch auch den Upload in Gang setzt, wodurch die Daten im Sinne des Urheberrechts öffentlich zugänglich gemacht werden;
- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
(6) Der Gast stellt den Anbieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Anbieter auf diesen Umstand hin.
§ 9 Nutzung der Ferienwohnung durch den Gast, Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten des Gastes
(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet, welche in dem jeweiligen Apartment ausgehängt ist. Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer gekippt) und Türen geschlossen zu halten.
(3) Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren ist untersagt.
(4) Die Ferienwohnung wird vom Anbieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Anbieter vom Gast hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Anbieter sind der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt.
(5) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
(6) Das Waschen und / oder Trocknen von Wäsche ist in den Wohnungen untersagt. Bei Bedarf ist das Waschen beim Anbieter möglich, pro Waschmaschine 5,00 Euro inkl. Waschmittel. Bei einem Aufenthalt von über sieben Tagen ist die Benutzung der Waschmaschine kostenfrei, jedoch beschränkt auf 1 Mal pro Tag.
(7) Der hauseigene Parkplatz bietet Stellplätze für zwei Pkw. Weitere Fahrzeuge können auf der Straßenseite abgestellt werden. Der Gast ist verpflichtet, darauf zu achten, dass seine Fahrzeuge die Ausfahrt aus dem Grundstück und der Garage des Anbieters nicht behindern.
(8) Ballspiele sind außerhalb des gesamten Grundstückes möglich. Das Betreten oder die Nutzung des Gartens (Pavillon etc.) ist nicht erlaubt.
(9) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(10) Im gesamten Haus ist das Rauchen jeglicher Art von Tabakwaren und / oder der Konsum von Drogen untersagt. Rauchen ist in den freien Bereichen (Terrasse, Balkon, Eingangsbereich/ Hof) erlaubt. Der Gast verpflichtet sich im Übrigen, die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, insbesondere der §§ 9 und 10 (Alkoholische Getränke und Rauchen in der Öffentlichkeit) einzuhalten.
(11) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§ 10 Verwahrung von eingebrachten Sachen
Der Anbieter bewahrt zurückgelassene Sachen des Gastes vier Wochen nach seiner Abreise auf. Für Beschädigung oder Untergang solcher Sachen haftet der Anbieter vorbehaltlich der Regelung in § 7 nicht. Der Gast ist berechtigt, solche Sachen jederzeit herauszuverlangen. Verlangt der Gast die Zusendung zurückgelassener Sachen, geschieht dies auf seine Kosten. Nach Ablauf von vier Wochen nach Abreise des Gastes darf der Anbieter solche Sachen vernichten oder an Dritte veräußern. Im Falle der Veräußerung gibt der Anbieter dem Gast den Veräußerungserlös abzüglich unserer Aufwendungen heraus, wenn der Gast sein Eigentum an der gefundenen und veräußerten Sache zweifelsfrei nachweist.
§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung des Gastes mit Gegenansprüchen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 12 Abschlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand –auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischem Verkehr Reutlingen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Reutlingen.
(3) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.